Ab 1. Januar 2010 sind Firmen dazu verpflichtet, die Daten ihrer abhängig Beschäftigten an die Bundesargentur für Arbeit elektronisch zu übermitteln. Dies soll dir Arbeit der Arge erleichtern und zentralisieren.
Folgende Daten werden unter anderem übermittelt: Name, Adresse, Steuernummer, Steuerarten, Sozialversicherungsabgaben,alle Arten von Entgelt, Nebenbeschäftigungen, Fehlzeiten - z. B. durch Krankheit, Urlaub, unentschuldigtes Fehlen, auch Streik - wie auch Kündigungen (durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer einschließlich Gründe und Verfahren)...
Diese Sache ist irgendwie völlig an der Öffentlichkeit vorbei gegangen. Ein weiterer Schritt zum völlig gläsernen Bürger...
Das nur zur Info.
Aus Wikipedia zu "Elena": Das Verfahren soll den Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen regeln, für die Einkommens- und andere Beschäftigungsnachweise des Arbeitgebers notwendig sind, wie etwa die Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III. Betroffen sind rund 40 Millionen Arbeitnehmer. Kommuniziert wird mit der Arbeitsagentur, der Kindergeldstelle oder den Justizbehörden (bei Berechnung von Unterhaltszahlungen in Scheidungsfällen), die so auf die jeweils relevanten Daten zugreifen können. Behördenmitarbeiter können dem Konzept nach nur die für die beantragte Leistung erforderlichen Daten, die zudem für die jeweilige Behörde freigeschaltet sein müssen, abrufen.