50 Euro Strafe für Blähung Ein Steirer bezahlte eine Geldstrafe, weil ihm ein Wind auskam. Damit hat er offensichtlich gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen.
der hintern einr marmorstatue Vorsicht, Beherrschung! In der Steiermark kann es teuer werden, wenn man nicht alles unter Kontrolle hat. DruckenSendenLeserbrief kommentieren Bookmark and Share In der Steiermark ist man streng, wenn es um Fragen des öffentlichen Anstands geht: Ein 20-Jähriger wurde zu einer Strafe von 50 Euro verurteilt, weil er bei einem Zeltfest einen Furz gelassen haben soll, wie der ORF berichtet. Damit habe er nämlich gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen.
Zu dem Vorfall war es Ende Juli bei einem Zeltfest in Frohnleiten gekommen. In der Anzeige heißt es: "Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat."
Mit der fahrlässigen Handlung habe der 20-Jährige die Sicherheit gefährdet: So will es der Paragraf 2 des Landessicherheitsgesetzes Steiermark, auch bekannt als "Anstandsparagraf". Der junge Mann zahlte die 50 Euro Strafe, weil er Angst hatte, deshalb in Haft zu kommen. Ins Gefängnis habe er wegen eines Furzes nicht gewollt, zitiert der ORF den "Täter".